INFORMATIONEN
Mitgliedsbeitrag
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1/2 Jährlich
| Erwachsene 45 € Jugendliche 30 € Familienbeitrag 88,00 € |
Ihre Mitgliedschaft beim FCG
Wir freuen uns über jedes neue Mitglied egal ob passiv oder aktiv.Wenn Sie Mitglied werden wollen können Sie sich den Mitgliedsantrag auf unserer Seite downloaden.Geben Sie diesen einfach bei einem der Vorstandsmitglieder ab oder senden Ihn an unsere Adresse.
Ihre Spielberechtigung beim FCG
Passbeantragung / Erstantragstellung
Eine Erstausstellung kann für jeden Fußballbegeisterten beantragt werden, die weltweit noch keine aktive Spielerlaubnis besitzen oder besessen haben.Für eine Spielberechtigung sind folgende Dokumente erforderlich.
a.)
b.)
c.)
d.)
e.)
Antrag auf eine Mitgliedschaft beim FCG
(Ohne Mitgliedschaft kein Versicherungsschutz.)
Ein amtliches Dokument als Kopie: Geburtsurkunde oder, Personalausweis, Kinderausweis oder, Meldebescheinigung.
Passbild
Ärztliches Attest über die sportliche Tauglichkeit (Hausarzt)
Passantrag
Passantrag & Vereinswechsel zum FCG
Für einen Passantrag & Vereinswechsel benötigen wir von Ihnen das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, welches Sie sich oben downloaden können.
Bei einem Vereinswechsel beachten Sie bitte folgendes:
Es ist notwendig dass das Abmeldedatum und das Datum des letzten ausgetragenen Pflichtspiels beim bisherigen Verein eingetragen wird. Ebenso ist bei einem Vereinswechsel ein Nachweis über die vorgenommene Vereinsabmeldung - i. d. R. der nationale Einschreibebeleg, der rote Rückschein des ursprünglichen Einschreibens oder der vom alten Verein bereits mit allen relevanten Abmeldedaten ausgefüllte und abgestempelte Spielerpass - und ein aktuelles Passbild beizufügen.
Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung beim bisherigen Verein per Einwurf-Einschreiben ungültig ist und vom HFV nicht anerkannt wird.
Bei Minderjährigen ist auf dem Antrag die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Selbstverständlich ist auch hier unser jeweilige Spielausschuss gerne behilflich.
Spielerlaubnis
Gehen beim HFV die vollständigen Antragsunterlagen ein, wird die Spielerlaubnis für Pflicht- und Freundschaftsspiele ab Eingangsdatum beim Hessischen Fussballverband erteilt.